Mietbedingungen für Mietverträge vermittelt durch Die "hyggelige" Dänen

Gültig ab den 4. Mai 2023 für neue Buchungen.

1 ALLGEMEINES

1.1 Die "hyggelige" Dänen (nachfolgend "DHD") besitzen nicht das Ferienhaus, das von DHD zur Verfügung gestellt wird. Das Ferienhaus wird somit vom rechtlichen Eigentümer des Hauses (nachfolgend "Vermieter") bereitgestellt. DHD fungiert ausschließlich als Vermittler des Mietverhältnisses im Namen und auf Rechnung des Vermieters. DHD hat eine separate Vereinbarung mit dem Vermieter abgeschlossen, die DHD das exklusive Recht zur Vermittlung der Vermietung des Ferienhauses des Vermieters einräumt.

1.2 Diese Mietbedingungen und der individuelle Mietvertrag, der zwischen Vermieter und Mieter abgeschlossen wird, bilden zusammen die Bedingungen für den Vertrag, der von DHD zwischen dem Vermieter und dem Mieter vermittelt wird (nachfolgend "Mietdokumente"). Soweit DHD im Namen des Vermieters Hausordnungen für die Nutzung des Mietobjekts festlegt, werden diese hinzugefügt und sind Bestandteil der Mietdokumente. Es wird darauf hingewiesen, dass Reisebüros, Internetportale und andere Buchungsstellen, die nicht vollständig oder teilweise im Besitz von DHD sind, keine Vereinbarungen treffen können, die von den Mietbedingungen oder den von DHD angegebenen Informationen im jeweils gültigen Mietkatalog abweichen. Leistungen, die direkt über den Vermieter erworben werden – oder Leistungen, die der Vermieter kostenlos zur Verfügung stellt – gelten als mit Dritten abgeschlossene Verträge und sind daher nicht durch die Mietbedingungen abgedeckt und für DHD in jeder Hinsicht unerheblich.

 

2 ABSCHLUSS DES MIETVERTRAGES

2.1 Die Abgabe einer Buchung durch den Mieter stellt ein verbindliches Angebot an DHD zum Abschluss eines Mietvertrages für das vom Mieter ausgewählte Ferienhaus dar. Die Buchung kann schriftlich, mündlich oder telefonisch erfolgen.

 

2.2 Die Annahme des Angebots durch DHD im Namen des Vermieters erfolgt durch die anschließende schriftliche Bestätigung und die Zusendung des Mietnachweises an den Mieter.

 

2.3 Bei einer Vorreservierung (Option) für das folgende Mietjahr wird der Vertrag erst bindend, wenn (1) das betreffende Ferienhaus für die Vermietung freigegeben ist, (2) das Ferienhaus im gewünschten Zeitraum zur Verfügung steht und (3) die Preise und eventuelle Änderungen festgelegt sind. Sind diese Bedingungen (1-3) erfüllt, wird der Mietnachweis zugesandt, woraufhin der Vertrag gemäß Abschnitt 2.2 bindend wird.

 

2.4 Die Leistung von DHD besteht ausschließlich darin, das Ferienhaus dem Mieter gemäß den Mietdokumenten zur Verfügung zu stellen. Die Leistung des Mieters besteht in der Zahlung gemäß den Mietdokumenten. Der Transport des Mieters zum und vom Ferienhaus ist für den Vermieter und DHD unerheblich. DHD übernimmt keine Verantwortung dafür, ob der Mieter das Ferienhaus nutzen kann, insbesondere wenn der Mieter aufgrund von Grenzschließungen oder ähnlichen Umständen daran gehindert wird, das Ferienhaus zu erreichen.

 

3 PREISE UND ZAHLUNG

3.1 Alle Preise sind in DKK (dänische Kronen) angegeben, sofern nicht anders vermerkt. Sobald die Buchung des Mieters registriert ist, sendet DHD eine Bestätigung gemäß Abschnitt 2.2. Der Mietbetrag wird in zwei Raten erhoben, wie unten beschrieben.

 

3.2 Zusammen mit der Zahlung des Mietbetrags ist der Mieter verpflichtet, eine von DHD festgelegte Kaution zu zahlen. Die erhobene Kaution dient unter anderem, aber nicht ausschließlich, zur Absicherung von über DHD getätigten Käufen, dem Verbrauch, wie in Abschnitt 7 beschrieben, eventuellen Schäden am Mietobjekt gemäß Abschnitt 8 und weiteren Kosten, die der Mieter im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis an DHD zu zahlen hat.

 

3.3 Sofern nicht anders auf der Internetseite und/oder der Preisliste angegeben, ist der Mietbetrag exklusive Verbrauch von Wasser, Strom, Öl, Gas usw. sowie Heizkosten (einschließlich ggf. Kaminholz). Der Verbrauch wird bei der Abreise zusammen mit der Schlüsselübergabe abgerechnet.

 

3.4 Die erste Rate wird 7 Tage nach Abschluss des Mietvertrags gemäß Abschnitt 2.2 fällig und beträgt 25 % des Mietbetrags sowie ggf. abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung, Bearbeitungsgebühr und ggf. zusätzliche Gebühren, die von DHD festgelegt wurden.

 

3.5 Die zweite Rate wird 49 Tage vor Beginn der Mietzeit fällig und beträgt die restlichen 75 % des Mietbetrags.

 

3.6 Bei Buchungen weniger als 49 Tage, aber mehr als 14 Tage vor Beginn der Mietzeit ist der gesamte Mietbetrag 5 Tage nach Abschluss des Vertrags gemäß Abschnitt 2.2 fällig.

 

3.7 Bei Buchungen weniger als 14 Tage vor Beginn der Mietzeit oder später ist der gesamte Betrag sofort bei Vertragsabschluss gemäß Abschnitt 2.2 fällig.

 

3.8 Wenn das Ferienhaus über das Internet gebucht wird, besteht die Möglichkeit, die erste Rate per Banküberweisung oder mit den angegebenen Kreditkarten zu bezahlen. Bei Zahlung mit Kreditkarte fällt eine geringe Gebühr an. Bei Kartenzahlung über das Internet gilt ein 48-stündiges Widerrufsrecht.

 

3.9 Werden die Zahlungsbedingungen gemäß Abschnitt 3.3 - 3.7 nicht eingehalten, wird dies als Vertragsbruch betrachtet. In diesem Fall ist DHD berechtigt, den Mietvertrag ohne Vorankündigung zu kündigen. Wird der Mietvertrag gemäß Abschnitt 12 gekündigt, wird der Mieter nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der Miete befreit.

 

3.10 DHD ist berechtigt, im Falle von Preiserhöhungen, gestiegenen Steuern und Abgaben sowie Wechselkursschwankungen die Miete anteilig zu erhöhen, wenn entsprechende Nachweise für diese Erhöhungen vorgelegt werden. Sollte sich die Währung, in der das Ferienhaus mit DHD abgerechnet wird, im Verhältnis zu der im Internet und/oder auf der Preisliste angegebenen und für die Zahlung des Mieters verwendeten Währung ändern, kann die Miete im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Beginn der Mietzeit um den gleichen prozentualen Anstieg der entsprechenden Währung erhöht werden.

 

3.11 Preiserhöhungen gemäß Abschnitt 3.9 und 3.10 berechtigen den Mieter nicht zur Stornierung des Ferienhauses/Mietvertrags.

 

4 MIETZEITRAUM

4.1 Die auf der Website oder in den Mietdokumenten angegebenen An- und Abreisezeiten sind stets verbindlich. Die Schlüsselübergabe bei späterer Ankunftszeit als in den Mietdokumenten angegeben kann nur nach vorheriger Absprache erfolgen. Das Ferienhaus muss am Abreisetag spätestens um 9:30 Uhr verlassen werden, es sei denn, es ist in den Mietdokumenten anders angegeben. Die Schlüssel werden nur ausgehändigt, wenn die gesamte Miete bezahlt ist – und gegen Vorlage des originalen Mietnachweises sowie eines Lichtbildausweises.

 

5 DAS FERIENHAUS UND DIE UMLIEGENDEN BEREICHE

5.1 Der Mietvertrag umfasst das Ferienhaus mit allen Möbeln, Zubehör und Grundstück, wie in der jeweiligen Hausbeschreibung angegeben. Alle Informationen werden nach bestem Wissen und Gewissen gegeben, und DHD übernimmt keine Haftung für Mängel, es sei denn, diese sind so gravierend, dass das Ferienhaus nicht für den vorgesehenen Zweck genutzt werden kann.

 

5.2 Es wird darauf hingewiesen, dass die Ferienhäuser nach dem Geschmack und den Bedürfnissen des Vermieters eingerichtet sind. Dies bedeutet, dass der Stauraum und das Ausstattungsniveau, einschließlich Gartenmöbel usw., variieren können. Mieter werden ermutigt, sich bei spezifischen Fragen zur Einrichtung/Ausstattung des Ferienhauses an DHD zu wenden. Es kann zu Abweichungen von der Einrichtung auf den Internetfotos kommen, da der Eigentümer regelmäßig Möbel austauschen kann.

 

5.3 Sofern nicht anders mit DHD vereinbart, darf das Ferienhaus nur zu Urlaubszwecken genutzt werden. Die angegebene m²-Größe des Hauses kann von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen, was jedoch nicht zur Stornierung des Mietvertrags oder zu einer Mietminderung berechtigt.

 

5.4 Es ist verboten, Zelte, Wohnwagen, Wohnmobile oder Ähnliches auf oder in der Nähe des Grundstücks des Ferienhauses aufzustellen.

 

5.5 Das Ferienhaus und das dazugehörige Grundstück dürfen niemals von mehr Personen bewohnt werden als auf der Website oder im Mietschein angegeben. Wird das Haus von mehr Personen als zulässig bewohnt oder werden Zelte, Wohnwagen, Wohnmobile usw. auf dem Grundstück des Ferienhauses aufgestellt, ist DHD berechtigt, die überschüssigen Personen ohne Vorankündigung des Grundstücks zu verweisen. Befolgt der Mieter eine solche Aufforderung nicht innerhalb von 6 Stunden nach deren Mitteilung, kann DHD den Mietvertrag kündigen. Der Mieter und alle Bewohner des Ferienhauses sind dann verpflichtet, das Ferienhaus sofort zu verlassen. Eine Rückerstattung der Miete erfolgt nicht.

 

5.6 Elektrofahrzeuge dürfen nur an die elektrische Installation des Ferienhauses angeschlossen werden, wenn dies ausdrücklich in der Hausbeschreibung angegeben ist und eine Ladestation vorhanden ist.

 

5.7 Jugendgruppen, definiert als eine Gruppe von mindestens 4 Personen oder mehr, die hauptsächlich unter 25 Jahre alt sind, dürfen ein Ferienhaus nur mit einer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung von DHD mieten. Stellt DHD einen Verstoß gegen diese Bedingung fest, ist DHD und/oder der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag ohne Vorankündigung und ohne Rückerstattung der Miete zu kündigen.

 

5.8 Buchungen von Personen im Alter von 18 bis 25 Jahren sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung möglich.

 

5.9 In einigen Häusern sind Haustiere nicht erlaubt. DHD kann nicht garantieren, dass sich in der Vergangenheit keine Haustiere im Haus befunden haben oder dass der Vermieter keine Haustiere hat. Daher übernimmt DHD keine Haftung für mögliche allergische Reaktionen. Falls der Mieter spezielle Anforderungen in Bezug auf Allergien usw. hat, wird empfohlen, DHD telefonisch zu kontaktieren, um die bestmögliche Beratung zu erhalten.

 

5.10 Wenn Haustiere in Ferienhäuser mitgebracht werden, in denen dies erlaubt ist, dürfen diese nicht alleine im Ferienhaus gelassen werden und auch nicht auf den Möbeln oder in den Betten verweilen. Gäste, die Haustiere mitbringen, sind verpflichtet, Hinterlassenschaften auf dem Grundstück des Ferienhauses zu entfernen. Wenn eine bestellte/obligatorische Reinigung gebucht ist, muss der Mieter das Haus staubsaugen, um so viele Tierhaare wie möglich zu entfernen, bevor die Reinigung erfolgt. Es gibt kostenlose Hundebeutel an mehreren Orten im Ort und wir ermutigen die Gäste, zu helfen, den Ort sauber zu halten.

Falls der Mieter die Tierhaare im Ferienhaus sowie Hinterlassenschaften auf dem Grundstück des Ferienhauses nicht vor der Abreise entfernt hat, werden dem Mieter etwaige zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt.

 

5.11 Mieter können in der Ferienhausumgebung Lärm durch Bauarbeiten, Verkehr, militärische Aktivitäten (das Ferienhaus befindet sich in einem Gebiet, in dem militärische Aktivitäten stattfinden können) usw. ausgesetzt sein. DHD kann für solche Lärmbelästigungen nicht haftbar gemacht werden.

 

5.12 Die von DHD angegebenen Entfernungen zu Strand, Einkaufsmöglichkeiten usw. sind ungefähre Angaben und in Luftlinie gemessen.

 

5.13 DHD ist nicht verantwortlich für das Auftreten von Tieren und Insekten in oder um das Ferienhaus. Das Ferienhaus befindet sich in einem Naturgebiet, daher sind solche Vorkommen natürlich.

 

5.14 Internetverbindungen/Breitband und TV-Kanäle werden auf verschiedene Weise bereitgestellt, z. B. über Kabel, drahtlos oder Satellit. Internet und TV-Kanäle werden als zusätzlicher Service betrachtet, der vom Vermieter zur Verfügung gestellt wird. Aufgrund von Herausforderungen wie unzureichender Abdeckung in Ferienhausgebieten, schwankender Datenmenge und -geschwindigkeit usw. kann DHD nicht für ein schlechtes Signal, Überlastung von Antennen, Kabelprobleme oder andere Probleme mit der Abdeckung oder Datenmenge haftbar gemacht werden.

 

5.15 Der Mieter ist verpflichtet, während seines Aufenthalts das gemietete Ferienhaus und die dazugehörigen Außenbereiche so zu nutzen, dass dies die Bewohner der umliegenden Ferienhäuser nicht stört, einschließlich lauter Musik, Verwendung elektrischer Maschinen, lauter und störender Verhaltensweisen usw. In solchen Fällen, und wenn der Mieter einer Aufforderung von DHD zur Einstellung dieses Verhaltens nicht nachkommt, kann DHD im Namen des Vermieters den Vertrag kündigen, woraufhin alle Bewohner verpflichtet sind, das Ferienhaus sofort zu verlassen, ohne Rückerstattung der Miete.

 

5.16 DHD ist berechtigt, eine separate Hausordnung für die Nutzung des Mietobjekts und der Außenbereiche zu erstellen. Solche Hausordnungen werden auf der DHD-Website www.vejers.com zugänglich gemacht. Wenn die Bestimmungen der Hausordnung nicht eingehalten werden, kann das Mietverhältnis gemäß Abschnitt 5.15 gekündigt werden.

 

5.17 Rauchen im Ferienhaus ist strengstens verboten, es sei denn, es ist ausdrücklich anders angegeben. Dies bedeutet jedoch nicht, dass im Ferienhaus nicht schon zuvor geraucht wurde. Bei Verstoß gegen das Rauchverbot wird eine Gebühr von 3.000 DKK erhoben.

 

5.18 Wenn das Ferienhaus einen Swimmingpool und/oder Whirlpool enthält, ist der Mieter aus Sicherheitsgründen verpflichtet, allen Anweisungen zur Nutzung des Swimmingpools und des Whirlpools zu folgen, die vom Vermieter oder DHD festgelegt wurden. Der Mieter ist selbst verantwortlich für die Nutzung des Pools und Whirlpools. Aus gesundheitlichen Gründen ist es notwendig, sich vor der Benutzung gründlich zu waschen. Techniker von DHD überprüfen die Wasserqualität vor der Ankunft der Gäste sowie während des Mietzeitraums in Häusern, in denen der Pool und Whirlpool gechlort werden.

 

5.19 Vergessene Gegenstände werden bei DHD vier Wochen nach dem Abgabedatum aufbewahrt. Bei Rücksendung von vergessenen Gegenständen wird eine Bearbeitungsgebühr von 150 DKK erhoben, zusätzlich zahlt der Mieter die Versandkosten.

 

5.20 In der Winterperiode von ca. November bis Ende März wird das Ferienhaus auf 8 - 15 Grad vorgeheizt. Falls der Mieter das Haus bei Ankunft wärmer vorfinden möchte, muss DHD mindestens 4 Tage vor dem Ankunftsdatum kontaktiert werden. Der Mieter trägt die zusätzlichen Kosten hierfür selbst.

 

6 ENDREINIGUNG

6.1 Bei den meisten Ferienhäusern ist die Endreinigung obligatorisch und kann nicht abgewählt werden. Bitte sehen Sie sich die praktischen Informationen an, wie das Haus bei obligatorischer Reinigung hinterlassen werden muss.

 

6.2 Der Mieter ist verpflichtet, das Haus aufgeräumt und gründlich gereinigt zu hinterlassen. Dies umfasst u.a. die Reinigung von Kühlschrank, Gefrierschrank, Herd, Ofen, Grill, Toilette und anderen sanitären Anlagen. Eine Endreinigung gegen Gebühr kann bei DHD bestellt werden. Es ist nicht erlaubt, Dritte mit der Reinigung zu beauftragen. Die Kosten für eine fehlende oder unzureichende Endreinigung und/oder Aufräumarbeiten werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Bitte sehen Sie sich die praktischen Informationen an, wie das Haus hinterlassen werden muss.

 

7 VERBRAUCHSRECHNUNG

7.1 Der Wasser- und Energieverbrauch des Mieters sowie Öl sind nicht im Mietpreis enthalten. Der Wasser- und Energieverbrauch des Mieters wird entweder durch 1) einen vorab festgelegten Betrag pro Person, für die das Ferienhaus vermietet wird, oder 2) durch ein Wasser- und Energie-Ableseblatt, das bei der Schlüsselübergabe ausgehändigt wird, ermittelt. Der Mieter muss zu Beginn der Mietzeit den Zählerstand für Strom, Fernwärme, Erdwärme, Gas oder Ähnliches ablesen und eintragen. Am Ende der Mietzeit wird der Zählerstand erneut entweder vom Mieter oder einem DHD-Service-Mitarbeiter abgelesen. Diese Ablesung bildet die Grundlage für die Verbrauchsabrechnung. Der Mieter zahlt für den Verbrauch während der gesamten Mietzeit, auch wenn er das Ferienhaus nicht während der gesamten Mietzeit genutzt hat.

 

7.2 Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ferienhäusern mit Swimmingpool zusätzliche Energiekosten für Strom und Öl zur Beheizung des Pools anfallen können. Diese Kosten variieren je nach Jahreszeit, Wassertemperatur und Poolgröße.

 

8 SCHÄDEN

8.1 Der Mieter muss das Ferienhaus sorgfältig behandeln und ist verpflichtet, das Ferienhaus in demselben Zustand zu übergeben, in dem es ihm überlassen wurde. Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für alle Schäden am Ferienhaus und/oder dessen Inventar, die während der Mietzeit entstehen und vom Mieter selbst oder von Personen, denen der Mieter Zugang zum Ferienhaus gewährt hat, verursacht wurden.

 

8.2 DHD führt nach jedem Mieterwechsel eine Kontrolle durch, bei der Mängel und Schäden am Ferienhaus und/oder dessen Inventar sowie eventuelle fehlende oder mangelhafte Reinigung notiert werden.

 

8.3 Schäden am Ferienhaus und dessen Inventar, die während der Mietzeit entstehen, müssen DHD unverzüglich gemeldet werden. Stellt DHD Schäden oder Mängel fest, die nicht gemäß Abschnitt 8.1 gemeldet wurden, werden diese dem Mieter in Rechnung gestellt.

 

8.4 Alle Schäden müssen vor der Abreise vom Mieter ersetzt werden, es sei denn, es wurde eine separate Vereinbarung mit DHD getroffen.

 

9 VERSICHERUNGEN

9.1 Es wird empfohlen, über DHD eine kombinierte Reise-, Ferienhaus- und Stornoversicherung abzuschließen. Der Preis hierfür richtet sich nach der Mietdauer, dem Mietbetrag und der jeweiligen Versicherungsart. Die aktuellen Preise sowie die Versicherungsbedingungen sind auf der Website von DHD verfügbar und können auf Anfrage zugesandt werden. Nach Zahlung der ersten Rate kann die Versicherung nicht mehr bestellt oder geändert werden.

 

9.2 Die Versicherungskosten werden bei Umbuchungen oder Stornierungen des Mietvertrags nicht erstattet.

 

10 MÄNGEL, REKLAMATIONEN UND ABHILFE

10.1 Das Mietobjekt wird dem Mieter mangelfrei übergeben. Stellt der Mieter nach Übernahme des Ferienhauses unzureichende Reinigung, Schäden oder andere Mängel am Ferienhaus fest, ist der Mieter verpflichtet, diese unverzüglich – und spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Feststellung des Mangels – bei DHD zu reklamieren. Unterbleibt eine rechtzeitige Reklamation, gilt das Ferienhaus als mangelfrei an den Mieter übergeben, und eventuelle Mängel können DHD gegenüber nicht geltend gemacht werden.

 

10.2 Der Mieter ist verpflichtet, nach Möglichkeit dazu beizutragen, eine Verschlimmerung von eventuellen Schäden und deren Folgen, die mit den festgestellten Mängeln verbunden sind, zu verhindern.

 

10.3 DHD ist berechtigt, Fehler und Mängel zu beheben. Der Mieter ist im Falle einer Reklamation verpflichtet, DHD eine angemessene Frist zur Beseitigung der festgestellten Mängel oder Schäden zu gewähren.

 

10.4 Verlässt der Mieter das Ferienhaus aufgrund einer Reklamation gemäß diesem Abschnitt 10, ohne DHD eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel gemäß Abschnitt 10.3 einzuräumen, kann der Mieter die betreffenden Mängel nicht als Grundlage für eine Stornierung oder eine verhältnismäßige Reduzierung des Mietpreises geltend machen, da der Mieter damit das Recht von DHD auf Abhilfe missachtet hat.
DHD ist berechtigt, den Mieter in ein anderes Ferienhaus gleicher Preisklasse und Qualität zu verlegen, wenn dies als notwendig erachtet wird, ohne dass zusätzliche Entschädigung erfolgt. Sollte die Reklamation nach Ansicht des Mieters während der Mietzeit nicht zufriedenstellend gelöst worden sein, muss sie unverzüglich schriftlich bei DHD eingereicht werden.

 

11 HAFTUNGSAUSSCHLUSS VON SCHÄDEN UND MÄNGELN ETC.

11.1 DHD kann nur haftbar gemacht werden für Mängel am Ferienhaus und Zubehör zum Mietobjekt, wenn DHD grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.

 

11.2 Für Informationen, die DHD dem Mieter in Bezug auf das Ferienhaus gegeben hat, die nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen, kann DHD ebenfalls nur haftbar gemacht werden, wenn DHD grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.

 

11.3 DHD kann nicht für Mängel am Mietobjekt haftbar gemacht werden, die auf die Umstände des Mieters zurückzuführen sind.

 

11.4 Für Schäden an Verbrauchs- und Gewerbegütern des Mieters, die durch Mängel am Ferienhaus oder dessen Inventar verursacht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf elektrische Geräte, Hochbetten, Betten, Matratzen und Bettwäsche sowie Zubehör, das dem Mietobjekt zugeordnet ist, wie z. B. Fahrräder, Spielgeräte, Gartenmöbel und Grillgeräte, die der Vermieter dem Mieter zur Verfügung stellt, haftet DHD nicht.

 

11.5 DHD übernimmt keine Verantwortung für Änderungen von Umständen, die nicht das Ferienhaus selbst oder das dazugehörige Grundstück betreffen, wie z. B. Bademöglichkeiten, Fischereirechte, Straßensperrungen und Geschäftsschließungen, Straßen- und Bauarbeiten, Umweltschäden, klimatische Bedingungen oder Beeinträchtigungen des Urlaubsaufenthalts aufgrund lokaler Vorschriften, Verordnungen, behördlicher Anweisungen und Ähnlichem.

 

12 STORNIERUNG UND ÄNDERUNG DES MIETZEITRAUMS

12.1 Eine Stornierung des Mietvertrags kann nur vor Beginn des Mietzeitraums erfolgen, vorausgesetzt, der Mieter hat die unter Abschnitt 9.1 genannte Versicherung abgeschlossen. Der Mieter ist jedoch berechtigt, einen anderen Mieter den Mietvertrag übernehmen zu lassen. Eine Rückerstattung der Miete erfolgt über die eigene Reiserücktrittsversicherung des Mieters.

 

12.2 Stornierungen müssen schriftlich erfolgen und sind erst ab dem Tag gültig, an dem die Stornierung/Kündigung DHD zugegangen ist.

 

12.3 Im Falle einer Stornierung ist DHD berechtigt, vom Mieter die folgenden Kosten zu verlangen: I. Geht die Stornierung DHD mehr als 49 Tage vor Beginn des Mietzeitraums zu, werden 25 % des Mietbetrags berechnet. II. Geht die Stornierung DHD zwischen 49 Tagen und 1 Tag vor Beginn des Mietzeitraums zu, werden 70 % des Mietbetrags berechnet. III. Geht die Stornierung DHD weniger als 1 Tag vor Beginn des Mietzeitraums zu, wird der volle Mietbetrag (100 %) berechnet.

 

12.4 Eine Stornierung aufgrund der Unmöglichkeit des Mieters, das Ferienhaus zu erreichen, berechtigt nicht zur Stornierung gemäß Abschnitt 2.4.

 

12.5 In Bezug auf höhere Gewalt usw. wird auf Abschnitt 14 unten verwiesen.

 

12.6 Bis die erste Rate fällig wird oder bevor die erste Rate gezahlt wurde (gemäß Abschnitt 3.4), akzeptiert DHD Änderungen des Mietzeitraums ohne Gebühren, vorausgesetzt, es steht ein vergleichbares Ferienhaus zur Verfügung.

 

12.7 Nach Abschluss des Mietvertrags gemäß Abschnitt 2 und nach Fälligkeit der ersten Rate gemäß Abschnitt 3.4 sowie bis zu 49 Tagen vor Beginn des Mietzeitraums kann der Mietzeitraum innerhalb desselben Kalenderjahres gegen eine Gebühr von 400 DKK geändert werden. Der Mietvertrag kann jedoch nicht geändert werden, wenn keine Versicherung gemäß Abschnitt 9.1 abgeschlossen wurde.

 

12.8 Eine Änderung zu einem „Last Minute“-Angebot ist nicht möglich. Es wird der reguläre Mietpreis berechnet.

 

12.9 Änderungen gemäß den Abschnitten 12.6 und 12.7 können nur einmal vorgenommen werden.

 

12.10 Nach Abschluss des Mietvertrags gemäß Abschnitt 2 und weniger als 48 Tage vor Beginn des Mietzeitraums sind keine Änderungen des Mietzeitraums mehr möglich.

 

13 KAUTION

13.1 Die Kaution wird mit der zweiten Rate oder spätestens bei der Schlüsselübergabe erhoben.

 

13.2 Die Kaution wird dem Mieter innerhalb von 2 Wochen nach Abreise auf das Bankkonto des Mieters erstattet, nachdem eine zufriedenstellende Kontrolle des Ferienhauses durchgeführt wurde.

 

13.3 Der Verbrauch von Strom, Heizung (einschließlich Brennholz) usw. kann nicht mit der hinterlegten Kaution verrechnet werden, sondern muss bei der Schlüsselübergabe direkt bezahlt werden.

 

14 HÖHERE GEWALT

Falls die Erfüllung des Mietvertrags unmöglich ist – oder erheblich erschwert wird – aufgrund von höherer Gewalt oder ähnlichen Umständen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Krieg, Natur- und Umweltkatastrophen, Dürre, andere ungewöhnliche Wetterbedingungen, Epidemien, Pandemien, Grenzschließungen, Verkehrsbeschränkungen, Währungsstopps, Streiks, Aussperrungen und ähnliche unvorhersehbare Ereignisse zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, ist DHD berechtigt, den Mietvertrag zu stornieren, ohne dass DHD oder der Vermieter in diesen Fällen haftbar gemacht werden können.

 

15 Die hyggelige Dänen als Vermittler

1.1 Das Ferienhaus gehört nicht DHD, sondern dem Vermieter, siehe auch Abschnitt 1.1 oben. DHD stellt das Ferienhaus lediglich im Namen und auf Rechnung des Vermieters dem Mieter zur Verfügung. Falls das Mietobjekt aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle von DHD liegen, z. B. Zwangsversteigerung des Ferienhauses, Vertragsverletzung des Vermieters oder Ähnliches, nicht zur Verfügung gestellt werden kann, ist DHD berechtigt, den Mietvertrag zu stornieren und die bereits gezahlte Miete zurückzuerstatten, vorbehaltlich der Bestimmungen zu höherer Gewalt in Abschnitt 14. DHD ist jedoch berechtigt, aber nicht verpflichtet, als Alternative den Vertrag zu erfüllen, indem dem Mieter ein anderes Ferienhaus zur Verfügung gestellt wird, das dem gemieteten Haus entspricht.

 

16 BRANCHENORGANISATION, STREITFÄLLE, GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

16.1 DHD ist Mitglied des Verbandes der Ferienhausvermieter und folgt den von dem Verband festgelegten ethischen Regeln.

 

16.2 Sollten im Zusammenhang mit einem Mietverhältnis Probleme auftreten, die nicht zur Zufriedenheit des Mieters gelöst werden und keine Einigung zwischen den Parteien erzielt werden kann, hat der Mieter die Möglichkeit, den Fall dem Beschwerdeausschuss des Verbandes der Ferienhausvermieter vorzulegen. Weitere Informationen zum Beschwerdeausschuss finden Sie unter www.fbnet.dk.

 

16.3 Im Falle von Streitigkeiten ist die Klage bei dem Gericht des Bezirks einzureichen, in dem sich das Ferienhaus befindet. Die Klage wird nach dänischem Recht entschieden, das zwischen den Parteien als anwendbar vereinbart wurde, mit Ausnahme von Kollisionsnormen, die zur Anwendung einer anderen Rechtsordnung als der dänischen führen würden.

 

16.4 Sollten diese Bedingungen in andere Sprachen als Dänisch übersetzt werden, hat im Falle von Auslegungszweifeln die dänische Fassung Vorrang.

 

17 SONSTIGE INFORMATIONEN

17.1 Der abgeschlossene Mietvertrag unterliegt nicht dem Widerrufsrecht gemäß § 18, Abs. 2 Nr. 12 des dänischen Verbrauchervertragsgesetzes.

 

18 DATENSCHUTZ

18.1 DHD ist gemäß den Datenschutzgesetzen für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten verantwortlich. Anfragen bezüglich des Datenschutzes sind schriftlich an [email protected] zu richten.

 

18.2 DHD verarbeitet die personenbezogenen Daten, die der Mieter im Zusammenhang mit der Ferienhausvermietung angibt, da dies erforderlich ist, um die Buchung abzuwickeln und den Mietvertrag zu erfüllen. Ebenso sind diese Daten erforderlich, um eventuelle weitere Verpflichtungen aus den zwischen Vermieter, Mieter und DHD abgeschlossenen Verträgen zu erfüllen.

 

18.3 Der Mieter hat jederzeit das Recht, der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten für diese Zwecke zu widersprechen.

 

18.4 DHD gibt die relevanten Informationen aus diesem Vertrag an den Vermieter, Geschäftspartner (z. B. Servicebüros, Reinigungsfirmen, Kreditkartenunternehmen, Versicherungen und Behörden) weiter, soweit dies notwendig ist, um die Vermietung abzuwickeln, die korrekte und sichere Zahlung zu gewährleisten oder in dem Umfang, der zur Einhaltung der geltenden Gesetze erforderlich ist.

 

18.5 DHD übermittelt personenbezogene Daten nur in Länder außerhalb der EU/des EWR, wenn dies erforderlich ist und nur, wenn angemessene Garantien für ein ausreichendes Schutzniveau gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen vorliegen.

 

18.6 Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für den jeweiligen Zweck oder zur Erfüllung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen erforderlich ist.

 

18.7 Der Mieter hat gemäß den GDPR-Vorschriften das Recht, über die von DHD gespeicherten Daten informiert zu werden und eine Kopie dieser Daten zu erhalten. Der Mieter hat auch das Recht, diese Daten berichtigen oder ändern zu lassen, wenn sie sich als falsch herausstellen. Darüber hinaus hat der Mieter das Recht, die Löschung von Daten zu verlangen, wenn diese für den Zweck, zu dem sie erhoben wurden, nicht mehr erforderlich sind (vgl. Abschnitt 18.2) oder wenn die Verarbeitung rechtswidrig ist. Schließlich hat der Mieter das Recht, DHD aufzufordern, die Verarbeitung der betreffenden Daten einzuschränken.

 

Diese Mietbedingungen gelten ab dem 1. Januar 2021 und umfassen somit alle danach abgeschlossenen Mietverträge.

Melde dich hier zum Newsletter an